Wege zu uns
Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Möglichkeit einer Mutter - Kind - Maßnahme. Mit dem ärztlichen Attest wenden Sie sich dann an eine Beratungs- und Vermittlungsstelle z.B. beim Caritasverband.
Hier wird geprüft, ob sich eventuell das Marianne van den Bosch Haus für Sie als Klinik eignet. Wenn die Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit vom Arzt attestiert wurde und der medizinische Dienst der Krankenkasse zugestimmt hat, muss jede Krankenkasse die Kosten für diese Maßnahme übernehmen.
Von Ihnen ist ein Eigenanteil von 10 € pro Tag zu leisten. Bei finanziellen Notlagen können Sie von dem Eigenanteil befreit werden. Das Anrecht auf eine Vorsorge- oder Rehabilitation ist in den Paragraphen 24 und 41 des Sozialgesetzbuches V rechtlich verankert. Vorraussetzung ist eine medizinisch begründete Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit und eine ausreichende Motivation, bei einer solchen Maßnahme aktiv mitzuarbeiten.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sollte Ihr Hausarzt dieses am Besten auf einem Antragsformblatt des Müttergeseungswerkes oder Ihrer Krankenkasse attestieren und entsprechend begründen. Hilfen hierzu findet Ihr Arzt in der Fachinformation dieser Homepage. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, in einem Selbstbericht Ihre Beschwerden, Probleme und Belastungen, sowie Ihre Ziele für die Begutachtung durch den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse zu beschreiben. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich dann an die Vermittlungsstelle. Hier erhalten Sie auch Hilfe, wenn Ihre Maßnahme abgelehnt werden sollte.
Beratungs- und Vermittlungsstellen
Beratungs- und Vermittlungsstellen finden Sie ganz in Ihrer Nähe: Im Telefonbuch unter Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk.
Im Internet: www.kag-muettergenesung.de Hier finden Sie außerdem weitere Informationen und haben die Möglichkeit, sich die Attest-Vordrucke herunterzuladen.
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